Wusstest du? Savais-tu? Did you know?
Sobald Asylsuchende nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis erhalten, können sie die Förderangebote der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Zu den Angeboten gehören zum Beispiel: Berufsberatung, Vermittlung freier Stellen, Finanzierung von Bewerbungskosten, Qualifizierungsangebote, Förderung der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen oder Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber.
Neben den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit können Asylsuchende von regionalen Netzwerken profitieren, die Beratung und Unterstützung bieten.
Bei diesen Beratungsstellen findest du Unterstützung rund um das Thema Arbeitsmarktzugang:
- FairBleib Südniedersachsen-Harz (www.bildungsgenossenschaft.de)
- AZF III (Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge III) (AZG – Arbeitsmarkzugang für Geflüchtete)