Wusstest du? Savais-tu? Did you know?
Wenn du während deines Asylverfahrens einen Transfer hast („Zuweisung“, „Verteilung“), musst du dem BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) schriftlich deine neue Adresse mitteilen. Sonst kann es passieren, dass wichtige Post – zum Beispiel die Einladung für das Interview („Anhörung“) – zu spät bei dir ankommt.