Unsere Gesellschaft braucht jetzt eine Erhöhung des Bundeshaushalts 2025 für Antidiskriminierungsberatung

Kürzungen Bundeshaushalt Antidiskriminierungsberatung

Ohne Absicherung des Angebots bleiben viele Ratsuchende ohne Beratung.

Die Antidiskriminierungsberatung findet sich aktuell in einer äußerst herausfordernden und kritischen Situation. Während die Zahl der Ratsuchenden, ebenso wie die Nachfrage nach qualitativer Beratung steigt, sinkt die staatliche Förderung.

Die Bedeutung der Absicherung der unabhängigen Beratungsangebote wird auch in einem aktuellen Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes verdeutlicht: “Unser Land steckt in einer Diskriminierungskrise. Millionen von Menschen haben Angst um ihre Zukunft. Angesichts der Wahlerfolge für Rechtsextreme ist es wichtiger denn je, Menschen effektiv vor Hass und Ausgrenzung zu schützen”. Wir brauchen unabhängige Beratungsangebote vor Ort!

Aktionswoche der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW; 16.-20. September 2024) für die bundesgeförderten Programme im Bereich Teilhabe und Flucht: IBIS e.V. informiert über die Einsparungspläne der Bundesregierung im Bundeshaushalt 2025, deren gravierende Folgen und fordert: Teilhabe und demokratisches Gemeinwesen stärken – Einsparungen stoppen! (s. Pressemitteilung vom 16.09.2024)

Teilen:

Mehr Beiträge

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Wohnpflicht von maximal 18 Monaten in der Erstaufnahmeeinrichtung früher beendet werden. Nach § 47 Abs. 1 S. 1 AsylG dürfen Asylsuchende mit minderjährigen Kindern nur

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Asylsuchende in Deutschland dürfen unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten, abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und der Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland. In den ersten drei Monaten des Aufenthalts in Deutschland ist Asylsuchenden

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Artikel 52 und 53 der Istanbul-Konvention verpflichten alle Vertragsstaaten zu kurz- und langfristige Schutzmaßnahmen für Asylsuchende, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. In Deutschland werden diese Rechte durch das Gewaltschutzgesetz

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Wenn dir ärztliche Hilfe, Heil- oder Hilfsmittel verweigert werden, besteht die Möglichkeit beim Sozialamt Widerspruch einzulegen (§ 4a Nds. AG SGG). Dann muss die Entscheidung noch einmal überprüft werden. Dafür

Anstehende Veranstaltungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche

Ihre Spende für Menschenrechtsarbeit

Heute am 06.12. zählt jede Spende doppelt