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Herkunftssprachlicher Infopost

Wenn du während deines Asylverfahrens einen Transfer hast („Zuweisung“, „Verteilung“), musst du dem BAMF schriftlich deine neue Adresse mitteilen. Sonst kann es passieren, dass wichtige Post – zum Beispiel die Einladung für das Interview („Anhörung“) – zu spät bei dir ankommt.

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