Wenn du einen Asylantrag stellen willst, kann es sein, dass du nach der Aufn-RL als besonders schutzbedürftig giltst. Besonders Schutzbedürftigen Asylsuchenden steht Unterstützung während des Asylverfahrens zu, damit sie ihre Rechte und Pflichten verstehen und wahrnehmen können (Verf-RL). Beispielsweise gibt es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Sonderbeauftragte* für unbegleitete Minderjährige, Folteropfer, traumatisierte Personen und geschlechtsspezifisch Verfolgte sowie Betroffene von Menschenhandel, die für deine Anhörung beauftragt werden können.
Ob du besonders schutzbedürftig bist, und wie sich das auf dein Asylverfahren und die Unterbringung und Versorgung während des Verfahrens auswirkt, muss geprüft werden. Für diese Prüfung kannst du Unterstützung bei einer Beratungsstelle bekommen.