Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Herkunftssprachlicher Infopost

Kinder haben nach §24 SGB VIII das Recht auf einen Kita-Platz, nachdem sie das erste Lebensjahr vollendet haben. Das gilt auch für Kinder, die nach Deutschland geflüchtet sind. In Niedersachsen dürfen geflüchtete Kinder, die älter als ein Jahr sind, nach der Zuteilung in die Kommune eine Kindertagesstätte besuchen.

Hier können auf verschiedenen Sprachen mehr Informationen nachgelesen werden (https://men-nds.de/mehrsprachige-informationsmaterialien)

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