Wenn ein Asylantrag durch das BAMF abgelehnt wird, enthält der Bescheid eine sogenannte “Rechtsmittelbelehrung”. Darin steht, welches Verwaltungsgericht bei einer Klage zuständig ist. Und es ist auch angegeben, wie viel Zeit es bis zum Ablauf der Klagefrist gibt. Das ist unterschiedlich. Bei manchen Ablehnungen ist es nur eine Woche. Theoretisch kann sich jede Person im Verwaltungsgerichtsverfahren selbst gegenüber dem BAMF bei einer Klage vertreten. Doch das ist rechtlich kompliziert. Am einfachsten ist, sich Informationen bei einer Beratungsstelle zu holen und sich die Rechte im Klageverfahren erklären zu lassen. Dort kann auch besprochen werden, ob eine anwaltliche Vertretung sinnvoll ist. Über die Kosten eines Verwaltungsgerichtsverfahrens kannst du dich bei der Beratungsstelle oder bei einer Anwaltskanzlei informieren.
Wusstest du? Savais-tu? Did you know?
Artikel 52 und 53 der Istanbul-Konvention verpflichten alle Vertragsstaaten zu kurz- und langfristige Schutzmaßnahmen für Asylsuchende, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. In Deutschland werden diese Rechte durch das Gewaltschutzgesetz