Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Herkunftssprachlicher Infopost

In Art. 12 Aufnahme-Richtlinie (Aufn-RL) steht, dass die Behรถrden, die fรผr die Unterbringung der Asylsuchenden zustรคndig sind, die Familieneinheit wahren mรผssen. Dabei steht das Kindeswohl im Vordergrund.

Familien im Asylverfahren haben laut ยง 51 AsylG das Recht, gemeinsam an einem Ort zu leben.

Wenn deine Kinder oder dein Ehepartner/Ehepartnerin an einem anderen Ort in Deutschland leben, kannst du einen โ€œUmverteilungsantragโ€ stellen.

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