Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

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In Art. 12 Aufnahme-Richtlinie (Aufn-RL) steht, dass die Behörden, die für die Unterbringung der Asylsuchenden zuständig sind, die Familieneinheit wahren müssen. Dabei steht das Kindeswohl im Vordergrund.

Familien im Asylverfahren haben laut § 51 AsylG das Recht, gemeinsam an einem Ort zu leben.

Wenn deine Kinder oder dein Ehepartner/Ehepartnerin an einem anderen Ort in Deutschland leben, kannst du einen “Umverteilungsantrag” stellen.

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Artikel 52 und 53 der Istanbul-Konvention verpflichten alle Vertragsstaaten zu kurz- und langfristige Schutzmaßnahmen für Asylsuchende, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. In Deutschland werden diese Rechte durch das Gewaltschutzgesetz

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Wenn dir ärztliche Hilfe, Heil- oder Hilfsmittel verweigert werden, besteht die Möglichkeit beim Sozialamt Widerspruch einzulegen (§ 4a Nds. AG SGG). Dann muss die Entscheidung noch einmal überprüft werden. Dafür

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Wenn du schon 18 Monate Asylbewerberleistungen erhältst, kannst du nach § 2 AsylbLG Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Diese Regelung ermöglicht einen Leistungsbezug auf höherem Niveau. Du erhältst eine Versichertenkarte

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Asylsuchende und ihre Familien können Leistungen für Bildung und Teilhabe beanspruchen. Die Kosten werden über das Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt übernommen (§ 3 Abs. 3 AsylbLG i.V.m. §§ 34, 34a, 34b

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