Das BAMF richtet sich im Asylverfahren im Umgang mit vulnerablen Asylsuchenden nach der “Aufnahmerichtlinie” und der “Verfahrensrichtlinie”. Daraus leiten sich “besondere Verfahrensgarantien” ab. Beim BAMF gibt es folgende Sonderbeauftragte für das Asylverfahren:
-unbegleitete Minderjährige – seit 1996
-geschlechtsspezifisch Verfolgte – seit 1996
-Folteropfer und traumatisierte Asylbewerber – seit 1996
-Opfer von Menschenhandel – seit 2012
Vor der Anhörung sollte der Einsatz von Sonderbeauftragten beantragt werden. Asylsuchende können das selbst tun. Oder sie wenden sich an die Asylverfahrensberatung in der Erstaufnahmeeinrichtung – und erlauben der Asylverfahrensberatung, das BAMF über eine Vulnerabilität zu informieren. Hier kommen Sie zur Asylverfahrensberatung in Oldenburg-Blankenburg und hier im Landkreis Friesland in Wangerland-Hohenkirchen.