Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Sonderbeauftragte in der Anhรถrung

Das BAMF richtet sich im Asylverfahren im Umgang mit vulnerablen Asylsuchenden nach der โ€œAufnahmerichtlinieโ€ und der โ€œVerfahrensrichtlinieโ€. Daraus leiten sich โ€œbesondere Verfahrensgarantienโ€ ab. Beim BAMF gibt es folgende Sonderbeauftragte fรผr das Asylverfahren:

-unbegleitete Minderjรคhrige โ€“ seit 1996

-geschlechtsspezifisch Verfolgte โ€“ seit 1996

-Folteropfer und traumatisierte Asylbewerber โ€“ seit 1996

-Opfer von Menschenhandel โ€“ seit 2012

Vor der Anhรถrung sollte der Einsatz von Sonderbeauftragten beantragt werden. Asylsuchende kรถnnen das selbst tun. Oder sie wenden sich an die Asylverfahrensberatung in der Erstaufnahmeeinrichtung – und erlauben der Asylverfahrensberatung, das BAMF รผber eine Vulnerabilitรคt zu informieren. Hier kommen Sie zur Asylverfahrensberatung in Oldenburg-Blankenburg und hier im Landkreis Friesland in Wangerland-Hohenkirchen.

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