Laut EU-Richtlinien muss Deutschland im Aufnahme- und Asylsystem auf die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderung achten. Sie gelten als besonders schutzbedürftig. Daraus ergeben sich bestimmte Rechte innerhalb des Asylverfahrens. Dazu gehört beispielsweise: Vorlesen von Schriften, Gebärdensprache u. a. Außerdem kann ein Beistand mit in die Anhörung beim BAMF genommen werden – was allerdings für alle Asylsuchenden gilt.
Wichtig ist, früh im Asylverfahren offen über eine Behinderung zu sprechen.
Wenn möglich, sollten ärztliche Nachweise vorgelegt werden. Nur dann kann die Aufnahmeeinrichtung und das BAMF die besonderen Bedarfe berücksichtigen.
Spezielle Beratungsstellen oder das AMBA-Netzwerk können Informationen über die Rechte von Asylsuchenden mit Behinderung geben. Bei Handbook Germany gibt es weitere Informationen.