Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Menschen mit Behinderung_Unterbringung

Laut EU-Richtlinien muss Deutschland im Aufnahme- und Asylsystem auf die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderung achten. Sie gelten als besonders schutzbedรผrftig. Daraus ergeben sich bestimmte Rechte innerhalb des Asylverfahrens. Dazu gehรถrt beispielsweise: Vorlesen von Schriften, Gebรคrdensprache u. a. AuรŸerdem kann ein Beistand mit in die Anhรถrung beim BAMF genommen werden – was allerdings fรผr alle Asylsuchenden gilt.

Wichtig ist, frรผh im Asylverfahren offen รผber eine Behinderung zu sprechen.

Wenn mรถglich, sollten รคrztliche Nachweise vorgelegt werden. Nur dann kann die Aufnahmeeinrichtung und das BAMF die besonderen Bedarfe berรผcksichtigen.

Spezielle Beratungsstellen oder das AMBA-Netzwerk kรถnnen Informationen รผber die Rechte von Asylsuchenden mit Behinderung geben. Bei Handbook Germany gibt es weitere Informationen.

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