Die Anhรถrung auf Asyl (โInterviewโ) findet beim BAMF statt. Das BAMF ist das Bundesamt fรผr Migration und Flรผchtlinge. Ein Anhรถrer oder eine Anhรถrerin stellt Fragen zu den Grรผnden der Flucht. Mit den Informationen aus der Anhรถrung entscheidet das BAMF รผber den Asylantrag.
Bei Kindern und Jugendlichen wird die Anhรถrung durch โSonderbeauftragteโ durchgefรผhrt. Sie sind auf extra fรผr die Befragung von jungen Menschen geschult. Sie sollen auf die Besonderheiten von jungen Menschen achten. Wenn Asylsuchende unter 18 Jahre alt sind, wird automatisch ein spezielles Asylverfahren fรผr Minderjรคhrige durchgefรผhrt. Dafรผr braucht es keinen extra Antrag.
Besondere Grรผnde wie eine Verfolgung wegen des Geschlechts oder der Sexualitรคt sollten dem BAMF besser schon vor der Anhรถrung mitgeteilt werden. Ein Beispiel:
Wenn ein minderjรคhriges Mรคdchen eine weibliche Genitalverstรผmmelung erlebt hat oder diese angedroht wurde, kann eine weibliche Sonderbeauftragte fรผr geschlechtsspezifische Gewalt und unbegleitete Minderjรคhrige beantragt werden. Und es kann eine weibliche รbersetzerin beantragt werden. Das BAMF hat laut EU-Vorgaben die Pflicht, auf solche Bedรผrfnisse angemessen zu reagieren. Dafรผr ist wichtig, dass die Informationen bereits vor der Anhรถrung auf Asyl beim BAMF vorliegen bzw. mitgeteilt werden.
Weitere Informationen gibt es auf der Website von BumF oder bei Beratungsstellen wie IBIS e.V.