Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

In Deutschland gibt es das “Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz” (AGG). Das wird oft auch Antidiskriminierungsgesetz genannt.

Dort steht, welche Ungleichbehandlung in Deutschland rechtlich verboten ist.

Mehr Informationen gibt es zum Beispiel beim Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd).

Wer diskriminiert wird, kann sich an eine Beratungsstelle wenden. IBIS e.V. hat eine Antidiskriminierungsstelle. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich.

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Artikel 52 und 53 der Istanbul-Konvention verpflichten alle Vertragsstaaten zu kurz- und langfristige Schutzmaßnahmen für Asylsuchende, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. In Deutschland werden diese Rechte durch das Gewaltschutzgesetz

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Wenn dir ärztliche Hilfe, Heil- oder Hilfsmittel verweigert werden, besteht die Möglichkeit beim Sozialamt Widerspruch einzulegen (§ 4a Nds. AG SGG). Dann muss die Entscheidung noch einmal überprüft werden. Dafür

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Wenn du schon 18 Monate Asylbewerberleistungen erhältst, kannst du nach § 2 AsylbLG Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Diese Regelung ermöglicht einen Leistungsbezug auf höherem Niveau. Du erhältst eine Versichertenkarte

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