Verbände und Initiativen fordern: Bei der Leistungsgewährung für Geflüchtete die Verfassung wahren

IBIS e.V. unterstützt die Forderungen vom Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. und weiteren Organisationen:

Kein Wettlauf der Schäbigkeiten

Verbände und Initiativen fordern Bund und Länder auf, bei der Leistungsgewährung für Geflüchtete die Verfassung zu wahren und auf weitere rassistische Diskriminierungen zu verzichten

Auf ihrem letzten Treffen haben die Ministerpräsident:innen der Länder gemeinsam mit dem Bund beraten, was getan werden kann, um die Zahl der Asylsuchenden in Deutsch­land zu reduzieren. Ein Vorschlag der MPK lautet: Die Bezugsdauer für eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz soll von 18 auf 36 Monate verlängert werden, und die Bargeldausgabe an Asylsuchende soll über eine sog. „Bezahlkarte“ regle­mentiert werden.“

Hier weiterlesen auf der Seite des Flüchtlingsrates Niedersachsen e.V.

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Wenn du schon 18 Monate Asylbewerberleistungen erhältst, kannst du nach § 2 AsylbLG Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Diese Regelung ermöglicht einen Leistungsbezug auf höherem Niveau. Du erhältst eine Versichertenkarte

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Asylsuchende und ihre Familien können Leistungen für Bildung und Teilhabe beanspruchen. Die Kosten werden über das Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt übernommen (§ 3 Abs. 3 AsylbLG i.V.m. §§ 34, 34a, 34b

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