Zahlen und Fakten zur aktuellen Flüchtlingspolitik

In der aktuellen Debatte rund um die Aufnahme und Versorgung von flüchtenden Menschen sind viele Falschinformationen im Umlauf. Fakten werden weggelassen oder nicht ausreichend kontextualisiert.

Um Desinformationen entgegen zu wirken haben ProAsyl und der MEDIENDIENST INTEGRATION Übersichten erstellt, in denen sie weitere Behauptungen Fakten gegenüberstellen.

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Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Artikel 52 und 53 der Istanbul-Konvention verpflichten alle Vertragsstaaten zu kurz- und langfristige Schutzmaßnahmen für Asylsuchende, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. In Deutschland werden diese Rechte durch das Gewaltschutzgesetz

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Wenn dir ärztliche Hilfe, Heil- oder Hilfsmittel verweigert werden, besteht die Möglichkeit beim Sozialamt Widerspruch einzulegen (§ 4a Nds. AG SGG). Dann muss die Entscheidung noch einmal überprüft werden. Dafür

Herkunftssprachliche Infoposts

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Wenn du schon 18 Monate Asylbewerberleistungen erhältst, kannst du nach § 2 AsylbLG Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Diese Regelung ermöglicht einen Leistungsbezug auf höherem Niveau. Du erhältst eine Versichertenkarte

Herkunftssprachliche Infoposts

Wusstest du? Savais-tu? Did you know? 

Asylsuchende und ihre Familien können Leistungen für Bildung und Teilhabe beanspruchen. Die Kosten werden über das Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt übernommen (§ 3 Abs. 3 AsylbLG i.V.m. §§ 34, 34a, 34b

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