Neuer Rekord an Teilnehmenden beim Sprachcafé

Unser Sprachcafé hatte in den letzten Wochen weiterhin großen Zulauf. Dabei wurde nun ein neuer Rekord erreicht: 66 Menschen besuchten am letzten Mittwoch im Mai das IBIS-Sprachcafé, um in gemeinsam Deutsch zu lernen und neue Kontakte zu knüpfen.

Es ist toll, wie gut das Projekt von Menschen, die Deutsch lernen wollen, angenommen wird und wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Ehrenamtlichen! Wir stehen gleichzeitig vor der Herausforderung, genügend Unterstützung durch Ehrenamtliche zu finden, damit die Gesprächsgruppen nicht zu groß werden. So mussten wir nun vorläufig eine Warteliste erstellen, auf der innerhalb von zwei Wochen bereits über 20 Personen stehen (Menschen mit Alphabetisierungsbedarf dürfen jedoch ohne Warten zum Sprachcafé kommen).

Wenn du Lust hast mitanzupacken und ein- oder zweimal im Sprachcafé mitzuhelfen, komm gerne vorbei und wir zeigen dir wie du mithelfen kannst!

Melde dich unter mitmachen@ibis-ev.de oder komm zu einem Treffen mittwochs und freitags von 13.00 bis 15.30 Uhr in der Klävemannstraße 16.

Auf dem Bild sind die Teilnehmenden und Ehrenamtlichen des Projektes bei einem Ausflug im Mai in den botanischen Garten zu sehen.  

Teilen:

Mehr Beiträge

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Asylsuchende in Deutschland dürfen unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten, abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und der Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland. In den ersten drei Monaten des Aufenthalts in Deutschland ist Asylsuchenden

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Artikel 52 und 53 der Istanbul-Konvention verpflichten alle Vertragsstaaten zu kurz- und langfristige Schutzmaßnahmen für Asylsuchende, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. In Deutschland werden diese Rechte durch das Gewaltschutzgesetz

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Wenn dir ärztliche Hilfe, Heil- oder Hilfsmittel verweigert werden, besteht die Möglichkeit beim Sozialamt Widerspruch einzulegen (§ 4a Nds. AG SGG). Dann muss die Entscheidung noch einmal überprüft werden. Dafür

Herkunftssprachliche Infoposts

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Wenn du schon 18 Monate Asylbewerberleistungen erhältst, kannst du nach § 2 AsylbLG Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen. Diese Regelung ermöglicht einen Leistungsbezug auf höherem Niveau. Du erhältst eine Versichertenkarte

Anstehende Veranstaltungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche

Ihre Spende für Menschenrechtsarbeit

Heute am 06.12. zählt jede Spende doppelt