CDU Parteivorsitzende diskriminiert durch Karnevalsrede

Bundeskanzlerinanwärterin Annegret Kramp-Karrenbauer feiert Karneval und macht bei ihrem Auftritt beim „Stockacher Narrengericht“ trans- und interfeindliche Aussagen. So sagt sie u.a., dass all_no_gender Toiletten „für die Männer [sind], die noch nicht wissen, ob sie noch stehen dürfen beim Pinkeln oder schon sitzen müssen“.

Kramp-Karrenbauer spricht hierbei von einer Toilette für das dritte Geschlecht (sic!), jedoch sind solche Toiletten für alle Geschlechter. Des Weiteren haben inter*Personen nicht „das dritte Geschlecht“, da inter*Körper von Vielfalt geprägt sind; diese Vielfalt sollte gewürdigt werden. Die Bezeichnung „drittes Geschlecht“ kann inter*Personen demnach nicht gerecht werden

In der Rede spricht sie von „Männern“, die verwirrt sind, wo und wie sie zur Toilette gehen sollen. Dieser Rhetorik bedienen sich viele Personen, die transfeindliche Aussagen tätigen. So wird trans Frauen oder trans-femininen Personen, denen bei der Geburt das Label männlich aufgedrückt wurde, das Geschlecht abgesprochen, in dem sie als „verwirrte Männer“ oder ähnlich Transfeindliches bezeichnet werden.

Gleichzeitig diskriminiert Kramp-Karrenbauer damit ebenfalls trans Männer/ transmaskuline Personen, da sie der Meinung ist, Männlichkeit zeichne sich aus durch die Fähigkeit, im Stehen pinkeln zu können. Somit spricht sie auch hier das Geschlecht von Personen ab, da nicht alle trans Männer/ transmaskulinen Personen im Stehen Pinkeln können.

Außerdem spricht sie von „bemitleidenswerte[n] Minderheiten“, von denen beim Narrengericht keine anwesend seien. Hiermit zeichnet sie ein Bild von Marginalisierten, hier inter* und trans Menschen, die bemitleidet werden wollen. Marginalisierte wollen jedoch kein Mitleid, sie wollen gleiche Rechte, keine Diskriminierungserfahrungen machen. 

Als Rat an Frau Kramp-Karrenbauer: Lesen Sie folgenden Reader [inter und Sprache] in der Hoffnung, dass es Ihnen dann eher möglich ist, sich für einen umfassenden Diskriminierungsschutz u.a. von beispielsweise inter* Personen einzusetzen, sowie die rechtliche Lage dieser Personengruppe zu verbessern (die Gesetzesänderung im Personenstandsgesetz ist nicht optimal und das sogenannte „Transsexuellengesetz“ auch nicht) und die Problemlagen von inter* und trans Personen nachzuvollziehen. Alles andere ist einer*einem Parteivorsitzenden nicht würdig. 

(Constanze Schnepf, Antidiskriminierungsstelle, 01.04.2019)

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