Rechtsanwältin Julia Monecke informiert über die wichtigsten Rechte von Asylsuchenden und die Rechtsmittel im Asylverfahren. Die Pflichten und Rechte von Asylsuchenden sind vor allem im Asylgesetz festgelegt. Außerdem gibt es zahlreiche Verwaltungsvorschriften, Erlasse, Dienstanweisungen etc. – eine schwer verständliche Materie, vor allem für Asylsuchende selbst. Fachkräfte stehen vor der Herausforderung, den oftmals schwer belasteten Geflüchteten ihre Rechte und Pflichten zu erklären und mit ihnen nach Lösungen im Umgang mit diesen zu suchen. Doch welche sind die wichtigsten Regelungen? Welche Rechte haben besonders schutzbedürftige Asylsuchende wie z.B. schwangere, traumatisierte oder gewaltbetroffene Menschen?
Die Referentin erklärt, welche rechtlichen Vorgaben es im Asylgesetz gibt und welche Rechte und Pflichten Asylsuchende während ihres Asylverfahrens haben. Neben der Kenntnis der Gesetze gibt sie einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung – denn diese ist im ständigen Wandel.
Im Anschluss an den Vortrag blicken Referentin Julia Monecke, das Beratungsteam von IBIS e.V. und die Teilnehmenden der Fortbildung in einer Fallwerkstatt auf praxisbezogene Herausforderungen und Möglichkeiten bei diesem Thema. Hierbei können verschiedene Fragen und Perspektiven aus der Beratungspraxis eingebracht werden.
Zielgruppe
Diese kostenlose Fortbildung richtet sich an Fachkräfte, die in der Arbeit mit Asyl-/Schutzsuchenden tätig sind und sich im Rahmen von rechtlichen, sozialen und politischen Themen rund um das Asylverfahren weiterbilden und professionalisieren möchten.
Ablauf
16.30: Ankommen mit Tee und Kaffee 19.00: Fallwerkstatt: Diskussion und Austausch
16.45: Fachlicher Input mit Fragerunde 20.00: Fortbildungsende
18.45: Pause
19.00: Fallwerkstatt: Diskussion und Austausch
20.00: Fortbildungsende