Migrationsberatung im Landkreis Friesland

Migrationsberatung für Asylsuchende und Migrant_innen

Nach der Richtline des Landes Niedersachsen

Wer kann sich beraten lassen?

  • Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung
  • Abgelehnte oder geduldete Asylsuchende
  • Flüchtlinge und Migrant_innen mit Aufenthaltserlaubnis
  • Alle Menschen mit Migrationshintergrund/aus Einwandererfamilien

Unser kostenloses Angebot:

  • Beratung und Hilfe bei aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen
  • Unterstützung bei persönlichen und familiären Problemen
  • Hilfe bei der Sicherung des Lebensunterhalts und bei Wohnungsfragen
  • Informationen zum Spracherwerb
  • Vermittlung in Integrationskurse/Deutschkurse
  • Hilfe im Umgang mit Behörden, Schulen, Kindertagesstätten, Anträgen und Formularen
  • Vermittlung an andere Fachdienste und Beratungsstellen
  • Vermittlung von Freizeitangeboten und Kontaktmöglichkeiten
  • Organisation von Psychotherapie für Familien sowie für Kinder und Jugendliche in Zusammenarbeit mit unserem Psychosozialen Zentrum (PSZ bei IBIS e.V. in Oldenburg – in Kooperation mit NTFN e.V.)

Sprachen in der Beratung

Die Migrationsberatung findet auf Arabisch, Deutsch, Englisch, Spanisch und Sorani (Kurdisch) statt. Die Beratung kann auch in weiteren Sprachen stattfinden. Sprechen Sie uns gerne an.

EX 3.2.2a 01l 1 Logo Richtlinie Migrationsberatung NDS Landesamt

Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte ab 28 Jahren

Wer kann sich beraten lassen?

  • Personen, die die nach den §§ 44, 44a AufenthG zur Teilnahme am Integrationskurs berechtigt oder verpflichtet sind
  • Alle Personen mit einer Aufenthaltsgestattung (§ 55 AsylG) unabhängig von ihrem Herkunftsland
  • Spätaussiedler_innen sowie deren Ehegatten und Abkömmlinge nach § 9 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit §§ 4, 7 und 8 BVFG
  • Personen, die eine Verpflichtung für einen Deutschkurs haben oder zugelassen werden können (im Sinne des § 44, 44a AufenthG)
  • Personen mit Berufs- oder akademischer Ausbildung, die sich nach § 20 Absatz 1 und 2 AufenthG zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland aufhalten, einschließlich ihrer Ehegatten und Kinder
  • Personen mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG („Chancen-Aufenthaltsrecht“) sowie für Personen mit Duldung, die Aussicht auf diese Aufenthaltserlaubnis haben
  • Personen mit allen anderen Aufenthaltserlaubnissen (mit mindestens einjähriger Gültigkeit oder seit 18 Monaten), die nach § 44 Abs. 4 zugelassen wurden oder vom Jobcenter bzw. der Ausländerbehörde gem. § 44a verpflichtet wurden
  • Unionsbürger_innen und ihre Familienangehörigen
  • Priorität haben Neuzuwanderte bis zu drei Jahre nach Einreise in das Bundesgebiet oder bis zu drei Jahre nach Erlangung des ersten Aufenthaltstitels
 

Welche Beratung gibt es?

  • Bedarfsorientierte Einzelfallberatung
  • Beratung und Hilfe bei aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen
  • Unterstützung bei persönlichen und familiären Problemen
  • Hilfe bei der Sicherung des Lebensunterhalts und bei Wohnungsfragen
  • Informationen zum Spracherwerb
  • Vermittlung in Integrationskurse/Deutschkurse
  • Hilfe im Umgang mit Behörden, Schulen, Kindertagesstätten, Anträgen und Formularen
  • Vermittlung an andere Fachdienste und Beratungsstellen
  • Beratung und Unterstützung bei der Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeit
  • Entwicklung beruflicher Perspektiven
  • Beratung im Sinne des Case-Managements

Was machen wir nicht?

  • Keine persönliche Begleitung zu Behörden
  • Keine Formularhilfe
  • Keine Asylverfahrensberatung
  • Keine Beratung zum Thema Einbürgerung
  • Keine Beratung zum Thema Anerkennung
  • Keine Rentenberatung
  • Keine Beratung außerhalb des Bundesgebiets Deutschland
 
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Kontakt

E-Mail

beratung.friesland@ibis-ev.de

Telefon

04422 601 36 02
04422 601 36 03

Offene Sprechzeiten

Sande
Varel
Schortens

Wir bieten unsere Beratung auch online über mbeon an. 

Migrationsberatung online

Spenden und Kooperationen

Wir sind froh und dankbar, wenn unsere Arbeit unterstützt wird.

Die Jade Wirtschaftsraum Regionalstiftung (JA-WIR-Stiftung) in Jever betreut eine Reihe lokal fördernder Treuhandstiftungen und vergibt einmal im Jahr eigene Spenden in ihrem namensgebenden Geschäftsgebiet.

Im September 2022 wurde unserer Arbeit im Landkreis Friesland mit 1.200 Euro unterstützt. 

Im Dezember 2022 folgten zwei weitere Förderungen, in Höhe von 1.950 €, über die wir uns sehr gefreut haben. Die Förderung wird für Kurs-Exkursionen ins Schlossmuseum Jever eingesetzt. Die Förderung bestand aus 650 € von der Elfriede-Weich-Stiftung und 1300 € von der Charlotte und Jürgen Ohmstede-Stiftung.

2022 Spendenuebergabe FRI
Spendenübergabe in der Sander Geschäftsstelle: (v.l.n.r.) Thomas Safari (IBIS e.V.), Lina Welschehold (Ja-Wir), Sieglinde Leferink (IBIS e.V.), Duygu Demirkan-Yalcin (IBIS e.V.), Mhabad Abdulla (IBIS e.V.)
SchlossJeverHoffassade
Jever Schloss (c) Allie_Caulfield (ursprünglich auf Flickr veröffentlicht als 2006-04-23 Jever, Varel 009 Jever, CC BY 2.0)

Diese Spenden ermöglichten uns ein neues Unterrichtsprojekt: „Schloss macht Schule – ganzheitlicher Unterricht im Integrationskurs – eine Exkursion ins Schlossmuseum Jever“.

Durch die Spenden der JA-WIR-Stiftung im Jahr 2022 war es möglich, mit den Kursteilnehmenden zunächst Lektionen aus den Lehrwerken (z.B. „Einen Ausflug planen“, „regionale Ausflugsmöglichkeiten“, „Meine Lieblingssachen“) zu recherchieren und zu planen und sie dann – im Schlossmuseum Jever – in die anschauliche Tat umzusetzen.

Mit diesen spendenunterstützten Exkursionen wurde die Möglichkeit von außerschulischem, ganzheitlichen Lernen geschaffen.

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