Migrationsberatung im Landkreis Friesland

Migrationsberatung für Asylsuchende und Migrant_innen

Nach der Richtline des Landes Niedersachsen

Wer kann sich beraten lassen?

  • Asylsuchende mit einer Aufenthaltsgestattung
  • Abgelehnte oder geduldete Asylsuchende
  • Flüchtlinge und Migrant_innen mit Aufenthaltserlaubnis
  • Alle Menschen mit Migrationshintergrund/aus Einwandererfamilien

Unser kostenloses Angebot:

  • Beratung und Hilfe bei aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen
  • Unterstützung bei persönlichen und familiären Problemen
  • Hilfe bei der Sicherung des Lebensunterhalts und bei Wohnungsfragen
  • Informationen zum Spracherwerb
  • Vermittlung in Integrationskurse/Deutschkurse
  • Hilfe im Umgang mit Behörden, Schulen, Kindertagesstätten, Anträgen und Formularen
  • Vermittlung an andere Fachdienste und Beratungsstellen
  • Vermittlung von Freizeitangeboten und Kontaktmöglichkeiten
  • Organisation von Psychotherapie für Familien sowie für Kinder und Jugendliche in Zusammenarbeit mit unserem Psychosozialen Zentrum (PSZ bei IBIS e.V. in Oldenburg – in Kooperation mit NTFN e.V.)

Sprachen in der Beratung

Die Migrationsberatung findet auf Deutsch, Arabisch und Sorani (Kurdisch) statt. Die Beratung kann auch in weiteren Sprachen stattfinden. Sprechen Sie uns gerne an.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte

Wer kann sich beraten lassen?

  • Alle Menschen mit Migrationsbiografie/aus zugewanderten Familien (oder eingewanderten)
  • Spätaussiedler_innen und ihre Familien
  • Migrant_innen mit einer Aufenthaltserlaubnis (im Sinne des § 44 AufenthG)
  • Menschen, die eine Verpflichtung für einen Deutschkurs haben oder zugelassen werden können (im Sinne des § 44 AufenthG)
  • Deutsche Staatsangehörige mit geringen Deutschkenntnissen (bzw. Voraussetzungen des § 44 AufenthG) sowie EU-Freizügigkeitsberechtigte mit geringen Deutschkenntnissen
  • Zugewanderte Erwachsene mit geringen Deutschkenntnissen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 104a Abs. 2 Satz 2 bzw. 1 haben
  • Geflüchtete aus Syrien, Afghanistan, Somalia und Eritrea mit Aufenthaltsgestattung im Sinne des § 55 Abs. 1 AsylG

Welche Beratung gibt es?

  • Bedarfsorientierte Einzelfallberatung
  • Beratung und Hilfe bei aufenthalts- und sozialrechtlichen Fragen
  • Unterstützung bei persönlichen und familiären Problemen
  • Hilfe bei der Sicherung des Lebensunterhalts und bei Wohnungsfragen
  • Informationen zum Spracherwerb
  • Vermittlung in Integrationskurse/Deutschkurse
  • Hilfe im Umgang mit Behörden, Schulen, Kindertagesstätten, Anträgen und Formularen
  • Vermittlung an andere Fachdienste und Beratungsstellen
  • Beratung und Unterstützung bei der Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeit
  • Entwicklung beruflicher Perspektiven
Logo_Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte
Logo_Bundesministerium des Innern und für Heimat
Logo_Bundesministerium des Innern und für Heimat

Beratung in der "Notunterkunft Dorf Wangerland"

Die Notunterkunft „Dorf Wangerland“ ist in Hohenkirchen im Landkreis Friesland und an die Erstaufnahmeeinrichtung Landesaufnahmebehörde Oldenburg-Blankenburg angeschlossen. Zusätzlich zu der Asylverfahrensberatung in der Erstaufnahmeeinrichtung Landesaufnahmebehörde Oldenburg-Blankenburg führen wir dienstags von 09.00 bis 12.00 Uhr Asylverfahrensberatung ohne Termin in der Notunterkunft Dorf Wangerland durch. 

Kontakt

E-Mail

beratung.friesland@ibis-ev.de

Telefon

04422 601 36 02
04422 601 36 03

Offene Sprechzeiten

Sande
Varel
Schortens

Spenden und Kooperationen

Wir sind froh und dankbar, wenn unsere Arbeit unterstützt wird.

Die Jade Wirtschaftsraum Regionalstiftung (JA-WIR-Stiftung) in Jever betreut eine Reihe lokal fördernder Treuhandstiftungen und vergibt einmal im Jahr eigene Spenden in ihrem namensgebenden Geschäftsgebiet.

Im September 2022 wurde unserer Arbeit im Landkreis Friesland mit 1.200 Euro unterstützt. 

Im Dezember 2022 folgten zwei weitere Förderungen, in Höhe von 1.950 €, über die wir uns sehr gefreut haben. Die Förderung wird für Kurs-Exkursionen ins Schlossmuseum Jever eingesetzt. Die Förderung bestand aus 650 € von der Elfriede-Weich-Stiftung und 1300 € von der Charlotte und Jürgen Ohmstede-Stiftung.

2022 Spendenuebergabe FRI
Spendenübergabe in der Sander Geschäftsstelle: (v.l.n.r.) Thomas Safari (IBIS e.V.), Lina Welschehold (Ja-Wir), Sieglinde Leferink (IBIS e.V.), Duygu Demirkan-Yalcin (IBIS e.V.), Mhabad Abdulla (IBIS e.V.)
SchlossJeverHoffassade
Jever Schloss (c) Allie_Caulfield (ursprünglich auf Flickr veröffentlicht als 2006-04-23 Jever, Varel 009 Jever, CC BY 2.0)

Diese Spenden ermöglichten uns ein neues Unterrichtsprojekt: „Schloss macht Schule – ganzheitlicher Unterricht im Integrationskurs – eine Exkursion ins Schlossmuseum Jever“.

Durch die Spenden der JA-WIR-Stiftung im Jahr 2022 war es möglich, mit den Kursteilnehmenden zunächst Lektionen aus den Lehrwerken (z.B. „Einen Ausflug planen“, „regionale Ausflugsmöglichkeiten“, „Meine Lieblingssachen“) zu recherchieren und zu planen und sie dann – im Schlossmuseum Jever – in die anschauliche Tat umzusetzen.

Mit diesen spendenunterstützten Exkursionen wurde die Möglichkeit von außerschulischem, ganzheitlichen Lernen geschaffen.

Nach oben scrollen
×

Table of Contents

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche

Ihre Spende für Menschenrechtsarbeit

Heute am 06.12. zählt jede Spende doppelt