Fachberatung zu Härtefallverfahren bei IBIS e.V.

Aufgaben der Härtefallberatung

  • Fachberatung und Information zum Härtefallverfahren für ehren- und hauptamtliche Mitarbeiter_innen der Flüchtlings- und Migrationsarbeit
  • Einzelfallberatung für Hilfesuchende und ihre Unterstützer_innen
  • Beratung zu konkreten fallbezogenen Anfragen und bei der Erstellung von Härtefalleingaben an die Niedersächsische Härtefallkommission
  • Information und Beratung zu ggf. vorhandenen Alternativen zur Härtefalleingabe
  • Vermittlung von Hilfen und weitergehende Beratung bei Fällen, die nicht ins Härtefallverfahren gehören
  • Erstellung von Informationsmaterialien zum Härtefallverfahren
  • Vorträge und Informationen bei Netzwerktreffen und Veranstaltungen

Mehr Infos zur Härtefallberatung

Seit Beginn des Jahres 2025 übernimmt IBIS e.V. die Fachberatung zum Härtefallverfahren gemeinsam mit  kargah e.V. Die Fachberatungsstelle ist unabhängig von der Niedersächsischen Härtefallkommission und kann im Vorfeld einer möglichen Härtefalleingabe sowie auch begleitend zum Härtefallverfahren um Rat angefragt werden. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.

Die Fachberatungsstelle wird von der Niedersächsischen Staatskanzlei, Verbindungsbüro zum Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, gefördert. Organisationen und Einzelpersonen können sich an die Fachberatung wenden, wenn sie Fragen zum Härtefallverfahren haben.

Ein Härtefallverfahren kann sinnvoll sein, wenn ein Mensch trotz Ablehnung des Asylantrags dringende humanitäre Gründe für den weiteren Aufenthalt in Deutschland hat und kein Aufenthaltsrecht nach den sonstigen Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz möglich ist (wie z.B. § 25a, § 25b AufenthG). Im Allgemeinen ist für ein Härtefallverfahren wichtig, dass der Aufenthalt in Deutschland schon längere Zeit besteht und es keine sonstige Option für einen anderen legalen Aufenthalt gibt. Das Härtefallverfahren ist immer nachrangig gegenüber anderen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen. Zentral ist eine schriftliche Stellungnahme und Nachweise rund um Integrationsaspekte und die Verwurzelung in Deutschland (Bildungsweg, Deutschkenntnisse, Arbeit, Familie, Freundschaften, Engagement). Auch die Lebensgeschichte kann wichtig sein für eine Härtefalleingabe wie z.B. Krankheiten (Atteste).

Eine Härtefalleingabe erfolgt immer schriftlich und es gibt keine rechtlichen Schritte gegen eine Ablehnung. Daher muss eine Härtefalleingabe immer sorgfältig vorbereitet werden und sollte den beratenden Mitgliedern in der Härtefallkommission ein umfangreiches Bild der betroffenen Person ermöglichen. Aus jeder Härtefalleingabe sollte „ein Gesicht erkennbar sein“, sodass die Härtefallkommission eine gute Grundlage für ihre Entscheidung hat. Die Fachberatungsstelle identifiziert im Gespräch und über eingereichte Nachweise auch, ob eine Alternative zum Härtefallverfahren besteht.

Kontakt

Telefon

04422 / 601 36 06

E-Mail

fachberatung-hfk@ibis-ev.de

Telefonische Erreichbarkeit

Individuelle Beratungstermine nach Vereinbarung.

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