Wissenswertes:
Beratung im Bereich
Flucht und Migration
IBIS-Broschüren für Fachkräfte im Asylsystem
GEAS-Reform in Kraft
Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurden mehrere neue EU‑Rechtsakte beschlossen, die überwiegend ab dem 12. Juni 2026 gelten.
Erklärtes Ziel der Reform ist eine weitgehende Vereinheitlichung der Verfahren zur Registrierung, Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden innerhalb der EU. Die Neuregelungen schaffen zudem unionsweite Vorgaben für Screening-, Grenz- und Rückkehrverfahren und enthalten spezifische Schutzbestimmungen für vulnerable Asylsuchende – insbesondere von Minderjährigen und Familien.
Für bestimmte Gruppen bzw. Verfahrenskonstellationen wurden Bestimmungen eingeführt, die die Verfahrensvorgaben verengen und Handlungsspielräume für die Betroffenen einschränken – etwa durch Grenzverfahren einschließlich der sogenannten Fiktion der Nichteinreise, durch den Ausbau beschleunigter Verfahren sowie durch erweiterte Kontroll-, Bewegungsbeschränkungs- und Inhaftierungsmöglichkeiten.
Die Vereinbarkeit dieser Instrumente mit den grund- und menschenrechtlichen Unionsvorgaben wird in der Fachöffentlichkeit und Rechtswissenschaft kontrovers diskutiert – vor allem mit Blick auf die Einhaltung von Art. 6 der EU-Grundrechtecharta (GRCh) und Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Drei neue Broschüren für die Beratungspraxis
Die Reform bringt tiefgreifende Veränderungen für die Arbeit mit Geflüchteten mit sich. IBIS e.V. hat daher drei Broschüren für Fachkräfte entwickelt, die zentrale rechtliche Grundlagen aufbereiten und konkrete Impulse für die Praxis bieten.
Sie berücksichtigen die neuen Regelungen ab Juni 2026 und verbinden rechtliche Informationen mit methodischen Hinweisen für die Beratung.
Die psychosoziale Beratung und Identifizierung von vulnerablen Asylsuchenden
Vulnerable Asylsuchende im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS)
Die Teilhabemöglichkeiten und Rechte von Familien, Kindern und Jugendlichen im Asyl-, Aufnahme- und Versorgungssystem.
Meldebogen Vulnerabilitäten
IBIS e.V. hat eine Vorlage für einen „Meldebogen Vulnerabilitäten“ veröffentlicht. Das Dokument richtet sich an Beratungsstellen und unterstützt dabei, Hinweise auf besondere Schutzbedarfe von Asylsuchenden strukturiert an Asyl- und Aufnahmebehörden weiterzuleiten.
Die Vorlage ist individuell anpassbar und berücksichtigt die ab 12. Juni 2026 geltenden Kategorien der „Personen mit besonderen Bedürfnissen“ gemäß Art. 24 der EU-Aufnahmerichtlinie (2024/1346). Ziel ist es, Beratungsstellen ein praxisnahes Instrument zur Weiterentwicklung ihrer Dokumentation und internen Abläufe im Kontext des GEAS zur Verfügung zu stellen.
Voraussetzung für eine solche Meldung ist eine traumasensible Beratung sowie die schriftliche Einwilligung der betroffenen Person.
Mit der Reform des Asylsystems – einschließlich Screening, beschleunigter Asyl- und Rückkehrgrenzverfahren sowie verkürzter Fristen – gewinnt die frühzeitige Identifizierung und Mitteilung von Vulnerabilitäten verstärkt an Bedeutung. Beratungsstellen können dazu beitragen, dass Schutzgarantien für vulnerable Asylsuchende im Aufnahme- und Verfahrenssystem gewahrt werden. Dafür bietet der „Meldebogen Vulnerabilitäten“ eine praxisnahe methodische Hilfestellung.
Broschüre: Vulnerable Asylsuchende
Identifizierung und Beratung
Im Rahmen des Netzwerkprojektes AMBA+ hat IBIS e.V. ein Manual für Fachkräfte erstellt, die Asylsuchende während des Asylverfahrens begleiten und beraten.
Die Broschüre soll einen groben Überblick über das Thema geben und zum Weiterlesen anregen, erhebt aber keinesfalls einen Anspruch auf Vollständigkeit.
Das Ziel der Broschüre ist es, Fachkräfte über die besonderen Bedarfe und spezifischen Rechte vulnerabler/besonders schutzbedürftiger Asylsuchender zu informieren. Wenn die Informationen in Beratungsgesprächen an Asylsuchende weitergegeben werden, können Asylsuchende ihre Rechte besser wahrnehmen.
Weitere Informationen für Berater_innen
Broschüre von IBIS e.V. (Mai 2026): Vulnerable Asylsuchende im Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS).Broschüre über die psychosozialen Herausforderungen und Bedarfe von vulnerablen Familien bzw. Kindern und Jugendlichen im Asyl-, Aufnahme- und Versorgungssystem
Broschüre von IBIS e.V. (Mai 2026): Die psychosoziale Beratung und Identifizierung von vulnerablen Asylsuchenden. Mit besonderem Blick auf Kinder, Jugendliche und Familien im Asyl-, Aufnahme- und Versorgungssystem
Broschüre von IBIS e.V. (Mai 2026): Die Teilhabemöglichkeiten und Rechte von Familien, Kindern und Jugendlichen im Asyl-, Aufnahme- und Versorgungssystem. Hintergründe und Handlungsmöglichkeiten für Fachkräfte
Broschüre von Terre des Hommes und BuMF (Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht): Das SGB VIII und die GEAS-Reform: Schutz, Versorgung und Vertretung von unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen
Factsheet vom Deutschen Institut für Menschenrechte: Kritik am „GEAS-Anpassungsgesetz“ der Bundesregierung aus menschenrechtlicher Perspektive
Broschüre von Kritnet und Medico International: Faktencheck zur Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS)
Gutachten von Prof. Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler: Kinderrechtliche Aspekte der Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems
Exil e.V.: Geschichten von Flucht und Integration
Konzept vom Caritas Verband der Diözese Osnabrück e.V.: Konzept zur Identifizierung von Asylsuchenden mit besonderen Schutzbedarfen in den Erstaufnahmeeinrichtungen
BAfF e.V. – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (2022). Leitlinien für Beratung und Therapie mit qualifizierter Sprachmittlung.
BAfF e.V. – Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (2025). Leitfaden für die Erkennung besonderer Schutzbedarfe von geflüchteten Menschen.
Meldebogen zu Vulnerabilitäten durch Beratungsstellen an Behörden (IBIS e.V.)
Broschüre „Krankheit als Abschiebungshindernis“ (Neuauflage 2026)“ vom Informationsverbund Asyl & Migration und Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Checkliste von der Diakonie Deutschland: Checkliste für die Beratungspraxis zu § 25a AufenthG
Checkliste von der Diakonie Deutschland: Checkliste für die Beratungspraxis zu § 25b AufenthG
Übersichten und Arbeitshilfen der GGUA zu migrationsrechtlichen Themen und Bleiberechtsregelungen
Was ist die Härtefallkommission?
Über die Härtefallkommission können Ausländer_innen, die nach den sonstigen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes kein Aufenthaltsrecht erhalten können, einen legalen Aufenthalt erhalten.
Wer berät in Niedersachsen zur Eingabe eines Härtefalls?
Seit Beginn des Jahres 2025 übernimmt IBIS e.V. die Fachberatung zum Härtefallverfahren gemeinsam mit kargah e.V. Die Fachberatungsstelle ist unabhängig von der Niedersächsischen Härtefallkommission und kann im Vorfeld einer möglichen Härtefalleingabe sowie auch begleitend zum Härtefallverfahren um Rat angefragt werden. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
Die Fachberatungsstelle wird von der Niedersächsischen Staatskanzlei, Verbindungsbüro zum Landesbeauftragten für Migration und Teilhabe, gefördert. Organisationen und Einzelpersonen können sich an die Fachberatung wenden, wenn sie Fragen zum Härtefallverfahren haben.
Wann kann ein Härtefallverfahren sinnvoll sein?
Ein Härtefallverfahren kann sinnvoll sein, wenn ein Mensch trotz Ablehnung des Asylantrags dringende humanitäre Gründe für den weiteren Aufenthalt in Deutschland hat und kein Aufenthaltsrecht nach den sonstigen Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz möglich ist (wie z.B. § 25a, § 25b AufenthG).
Im Allgemeinen ist für ein Härtefallverfahren wichtig, dass der Aufenthalt in Deutschland schon längere Zeit besteht und es keine sonstige Option für einen anderen legalen Aufenthalt gibt. Das Härtefallverfahren ist immer nachrangig gegenüber anderen aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen. Zentral ist eine schriftliche Stellungnahme und Nachweise rund um Integrationsaspekte und die Verwurzelung in Deutschland (Bildungsweg, Deutschkenntnisse, Arbeit, Familie, Freundschaften, Engagement). Auch die Lebensgeschichte kann wichtig sein für eine Härtefalleingabe wie z.B. Krankheiten (Atteste).
Mehr Informationen zur Härtefallkommission finden Sie auf der Seite vom Flüchtlingsrat Niedersachsen
Informationen und Vorlagen rund um Härtefalleingaben vom Niedersächsischen Innenministerium
Handreichung vom International Rescue Committee: Gemeinsam stark. Handreichung zu erfolgreichen humanitären Aufnahme in Kommunen