Am 27.6.2024 fand die Informationsveranstaltung “Asylantrag abgelehnt – und dann?” bei IBIS e.V. statt. Uwe Erbel, Geschäftsführer von IBIS e.V. und Mitglied bei der Niedersächsischen Härtefallkommission, gab den rund 20 Teilnehmenden einen Überblick über Bleiberechtsregelungen für Geflüchtete. Dabei wurde der Schwerpunkt auf das Thema “Härtefalleingaben” gelegt.
Mit praxisnahen Beispielen wurde erläutert, dass es sich bei Härtefallverfahren um kein Gesetzesverfahren handelt, sondern dass es immer eine Einzelfallentscheidung ist. Entscheidend für ein Härtefallverfahren sind vor allem die wirtschaftliche Integration und Verwurzelung in Deutschland.
Härtefallverfahren können sich zum Teil über mehrere Jahre strecken. Doch bevor die Kommission über den Härtefall berät, muss zunächst geprüft werden, ob “Nichtannahmegründe” vorliegen. Am besten ist, wenn Betroffene zu einer spezialisierten Beratungsstelle gehen und sich dort über die Optionen im Umgang mit einer “Duldung” informieren, denn nicht immer ist eine Härtefalleingabe eine Option. Es muss unter anderem geprüft werden, ob alternativ eine Aufenthaltserlaubnis z.B. über § 25 Absatz a oder b Aufenthaltsgesetz in Frage kommt.
Auskunft zum Härtefallverfahren können die Migrationsberatungsstellen in Niedersachsen geben. Außerdem gibt es Fachberatungsstellen für Härtefalleingaben: @kargah_ev und @drk_aurich