2003 entsteht unter dem Dach von IBIS e.V. die Oldenburger Antidiskriminierungsstelle. Da es zu der Zeit noch keine rechtlichen Grundlagen für die Antidiskriminierungs-arbeit gibt, wird sich bei dieser Arbeit zunächst auf allgemeine gesetzliche Grundlagen berufen. In der Antidiskriminierungsarbeit stehen vor allem die Beratung und Aufklärung im Vordergrund.
Der Verein erwirbt die Anerkennung als Ausbildungsträger und kann seitdem die Möglichkeit anbieten, eine Ausbildung zu machen, beispielsweise zur sogenannten Bürokauffrau oder zum Bürokaufmann, oder zur Veranstaltungskauffrau bzw. zum Veranstaltungskaufmann. Außerdem erweitert IBIS e.V. in den frühen 2000er Jahren das Repertoire an Aufklärungsprojekten für Schulen und Kindertagesstätten. Eines dieser Projekte wird 2004 durchgeführt: Bei dem Projekt „Aus erster Hand – Migrant_innen erzählen“ stellen Menschen mit Migrationsbiografie ihr Herkunftsland und damit verbunden ihre jeweilige Lebensgeschichte in Schulklassen vor. Das lebensnahe Projekt ermöglicht auch Schü-ler_innen ohne Migrationserfahrung einen persönlichen Zugang zur Lebensrealität von Menschen mit Migrationsbiografie. Darüber hinaus wird der Verein als Service- bzw. Beratungsstelle für „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ eingerichtet. Dieses Projekt soll Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben, das Klima an ihrer Schule aktiv mitzugestalten, indem sie sich bewusst gegen jede Form von Diskriminierung, Mobbing und Gewalt wenden.
2004 wird anlässlich des „Internationalen Tages gegen Rassismus” das Theaterstück „Kleine Engel“ über die Situation von Asylsuchenden auf dem Arbeitsmarkt aufgeführt. 2003 beginnt die Arbeit mit Geflüchteten und im Zuge dessen startet auch das erste Projekt zur Unterstützung von geflüchteten Kindern. Die Arbeit mit Geflüchteten ist seitdem eine der Kernaufgaben des Vereins. Seit 2005 hat IBIS e.V. die erste offizielle „Flüchtlingsberatungsstelle” in Oldenburg inne.
2004 wird der Verein Entsendeorganisation für den „Europäischen Freiwilligendienst“. Dieser Dienst ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Teilnahme an einem gemeinnützigen Projekt im Ausland. 2005 tritt das Zuwanderungsgesetz in Kraft, das für Menschen mit Migrationsbiografie einen Rechtsanspruch auf “Integrationskurse” enthält.
Weil die Fördermittel für die Integrationskurse und die Flüchtlingsberatung bereits 2003 beantragt wurden, konnte 2005 direkt mit der Arbeit begonnen werden: Der Verein erhält die Zulassung als Integrationskursträger.