Am 27.6.2024 fand die Informationsveranstaltung โAsylantrag abgelehnt โ und dann?โ bei IBIS e.V. statt. Uwe Erbel, Geschรคftsfรผhrer von IBIS e.V. und Mitglied bei der Niedersรคchsischen Hรคrtefallkommission, gab den rund 20 Teilnehmenden einen รberblick รผber Bleiberechtsregelungen fรผr Geflรผchtete. Dabei wurde der Schwerpunkt auf das Thema โHรคrtefalleingabenโ gelegt.
Mit praxisnahen Beispielen wurde erlรคutert, dass es sich bei Hรคrtefallverfahren um kein Gesetzesverfahren handelt, sondern dass es immer eine Einzelfallentscheidung ist. Entscheidend fรผr ein Hรคrtefallverfahren sind vor allem die wirtschaftliche Integration und Verwurzelung in Deutschland.
Hรคrtefallverfahren kรถnnen sich zum Teil รผber mehrere Jahre strecken. Doch bevor die Kommission รผber den Hรคrtefall berรคt, muss zunรคchst geprรผft werden, ob โNichtannahmegrรผndeโ vorliegen. Am besten ist, wenn Betroffene zu einer spezialisierten Beratungsstelle gehen und sich dort รผber die Optionen im Umgang mit einer โDuldungโ informieren, denn nicht immer ist eine Hรคrtefalleingabe eine Option. Es muss unter anderem geprรผft werden, ob alternativ eine Aufenthaltserlaubnis z.B. รผber ยง 25 Absatz a oder b Aufenthaltsgesetz in Frage kommt.
Auskunft zum Hรคrtefallverfahren kรถnnen die Migrationsberatungsstellen in Niedersachsen geben. Auรerdem gibt es Fachberatungsstellen fรผr Hรคrtefalleingaben: @kargah_ev und @drk_aurich