Asylantrag abgelehnt โ€“ und dann?

Asylantrag abgelehnt - und dann

Am 27.6.2024 fand die Informationsveranstaltung โ€œAsylantrag abgelehnt โ€“ und dann?โ€ bei IBIS e.V. statt. Uwe Erbel, Geschรคftsfรผhrer von IBIS e.V. und Mitglied bei der Niedersรคchsischen Hรคrtefallkommission, gab den rund 20 Teilnehmenden einen รœberblick รผber Bleiberechtsregelungen fรผr Geflรผchtete. Dabei wurde der Schwerpunkt auf das Thema โ€œHรคrtefalleingabenโ€ gelegt.

Mit praxisnahen Beispielen wurde erlรคutert, dass es sich bei Hรคrtefallverfahren um kein Gesetzesverfahren handelt, sondern dass es immer eine Einzelfallentscheidung ist. Entscheidend fรผr ein Hรคrtefallverfahren sind vor allem die wirtschaftliche Integration und Verwurzelung in Deutschland.

Hรคrtefallverfahren kรถnnen sich zum Teil รผber mehrere Jahre strecken. Doch bevor die Kommission รผber den Hรคrtefall berรคt, muss zunรคchst geprรผft werden, ob โ€œNichtannahmegrรผndeโ€ vorliegen. Am besten ist, wenn Betroffene zu einer spezialisierten Beratungsstelle gehen und sich dort รผber die Optionen im Umgang mit einer โ€œDuldungโ€ informieren, denn nicht immer ist eine Hรคrtefalleingabe eine Option. Es muss unter anderem geprรผft werden, ob alternativ eine Aufenthaltserlaubnis z.B. รผber ยง 25 Absatz a oder b Aufenthaltsgesetz in Frage kommt.

Auskunft zum Hรคrtefallverfahren kรถnnen die Migrationsberatungsstellen in Niedersachsen geben. AuรŸerdem gibt es Fachberatungsstellen fรผr Hรคrtefalleingaben: @kargah_ev und @drk_aurich

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