Neues Projekt „Kreativ-Café“ startet im Februar 2024

Kreativ-Café

Ab Februar 2024 startet bei IBIS e.V. ein neues Projekt, das „Kreativ-Café“. Gefördert wird das Projekt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen des  Bundesprogramms „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (BGZ).

Was ist das Kreativ-Café?

Im Kreativ-Café werden zweimal wöchentlich Workshops angeboten. Dort haben Teilnehmende die Möglichkeit, ihre im Integrationskurs erlernten Deutschkenntnisse praktisch anzuwenden und zu erweitern. Es können neue Kontakte mit Menschen aus Oldenburg und Umgebung aufgebaut werden.


In den Workshops wird gemeinsam Deutsch gesprochen und auf spielerische, kreative und lebensweltbezogene Weise angewendet. Die Workshop-Gruppen werden von Freiwilligen unterstützt. In Projekt Kreativ-Café ist zentral, dass jede_r Besucher_in zu eigenen Ideen einen niedrigschwelligen Workshop anbieten kann. Die Dauer eines Workshops variiert: von einer Runde “Wikinger-Schach” im Garten, bei dem ein paar Wörter wie “Du bist dran”, “werfen” etc. gelernt werden, zu mehreren Treffen, um einen Topflappen zu häkeln oder ein Buch auf einfacher Sprache zusammen zu lesen.


Da die Workshop-Sprache Deutsch ist, wird jede noch so kleine Tätigkeit zum sprachlichen Lernprozess: “Ich weiß, wie man Muffins backt, du zeigst mir, wie die Uhr gelesen wird.” Auch mit wenig Sprachkenntnissen kann man schon einer Person, die gerade das Lesen lernt, helfen die Buchstaben zu lernen. Auch eine Person mit Alphabetisierungsbedarf kann mit anderen ihren Lieblingskuchen backen.

So erleben Teilnehmende Selbstwirksamkeit, Wertschätzung und es wird eine Verknüpfung zur eigenen Erfahrungs- und Lebenswelt hergestellt. Auch sollten die angebotenen Lerninhalte an die Erfahrungs- und Lebenswelt der Lernenden geknüpft und als lebenspraktisch bedeutsam empfunden werden. Dies wird gewährleistet indem Teilnehmende sich einerseits auswählen können, an welchen Workshops sie teilnehmen wollen, und indem sie sich andererseits Inhalte wünschen und diese ggf. selbst umsetzen können.

Wie ist der Ablauf im Kreativ-Café?

Nach einer Ermittlung der Erfahrungs- und Lebenswelt sowie Bedarfen der Teilnehmenden, können sie sich einen Workshop auswählen. Diese finden in den Themenfeldern

„Spielerisch lernen: Freizeit & Kultur“

„Praktisch Deutsch lernen: Bauen, Basteln, Bewegen“ und

„Sprachlichen Alltag erleichtern: Sprechen, Lesen, Schreiben für den täglichen Gebrauch“ statt.

Wenn Teilnehmende einen eigenen Workshop anbieten wollen kann diese mit pädagogischer Unterstützung sprachlich und methodisch entwickelt werden mit dem Team oder ehrenamtlichen Teilnehmenden.  

Was sind die Ziele vom Kreativ-Café?

Das Team des Kreativ-Café hat sich zum langfristigen Ziel gesetzt Teilhabemöglichkeiten der Teilnehmenden zu erweitern. Gleichzeit werden Demokratieprozesses durch Empowerment und die Erfahrung von Selbstwirksamkeit der Teilnehmenden gestärkt. Angebote wie die des Kreativ-Cafés beschleunigen das Ankommen in Oldenburg durch vertiefte Sprachkenntnisse, neue soziale Kontakte und durch Stärkung der Toleranz und Solidarität vor Ort.

Nach einer Vorbereitungsphase im Februar beginnen die Treffen zwischen Deutschlernenden und Ehrenamtlichen ab März. Infos dazu finden Sie in unserem Kalender und auf unseren Social-Media-Kanälen.

Wenn Sie Lust bekommen haben mitzuwirken, kommen Sie gerne vorbei und wir können im Gespräch herausfinden, was Sie machen möchten!

Teilen:

Mehr Beiträge

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Wohnpflicht von maximal 18 Monaten in der Erstaufnahmeeinrichtung früher beendet werden. Nach § 47 Abs. 1 S. 1 AsylG dürfen Asylsuchende mit minderjährigen Kindern nur

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Asylsuchende in Deutschland dürfen unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten, abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und der Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland. In den ersten drei Monaten des Aufenthalts in Deutschland ist Asylsuchenden

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Artikel 52 und 53 der Istanbul-Konvention verpflichten alle Vertragsstaaten zu kurz- und langfristige Schutzmaßnahmen für Asylsuchende, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. In Deutschland werden diese Rechte durch das Gewaltschutzgesetz

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Wenn dir ärztliche Hilfe, Heil- oder Hilfsmittel verweigert werden, besteht die Möglichkeit beim Sozialamt Widerspruch einzulegen (§ 4a Nds. AG SGG). Dann muss die Entscheidung noch einmal überprüft werden. Dafür

Anstehende Veranstaltungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche

Ihre Spende für Menschenrechtsarbeit

Heute am 06.12. zählt jede Spende doppelt