Neuer Kurs bei IBIS e.V. – Hauptschulabschlusskurs

Hauptschulabschluss vom 01.08.23 – 21.06.24

Verspäteter Einstieg im Rahmen verfügbarer Plätze nach Absprache möglich.

Die Kurszeiten sind: montags – donnerstags: 8.15- 14.00 Uhr und freitags: 8.15-13.00 Uhr.

Was bietet der Hauptschulabschluss-Kurs bei IBIS e.V.?

  • Guter Unterricht, einfache Erklärungen
  • Spaß am Lernen in freundlicher Gruppe
  • Interessante Fächer: Biologie, Politik, Computer, Mathematik, Deutsch, Hauswirtschaft
  • Unterstützung bei Bewerbungen für eine Arbeit / Ausbildung
  • Hilfe für die Prüfung
  • Kinderbetreuung möglich
  • Sozialpädagogische Unterstützung, eventuell zusätzliche Nachhilfe
  • Der Kurs ist besonders für geflüchtete und migrierte Erwachsene geeignet (Sprachförderung, Deutsch als Fremdsprache – Unterricht
  • Prüfungen Juni 2024. Das Abschlusszeugnis wird vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück ausgestellt.
  • Weitere kostenlose Freizeit- und Unterstützungsangebote möglich

Information und Anmeldung:

IBIS-Akademie Hauptschulkurs-Büro

  • Kaiserstraße 14 in Oldenburg (in der Nähe vom Hauptbahnhof) 4. Obergeschoss
  • 0441 920 582 75
  • deutsch@ibis-ev.de

Offene Sprechzeit:

  • Montag 9.30-12.30 und 14.00-16.00 Uhr
  • Dienstag 9.30-12.30 und 14.00-16.00 Uhr
  • Mittwoch 9.30-12.30 Uhr
  • Donnerstag 9.30-12.30 und 14.00-16.00 Uhr
  • Freitag 9.30-12.30 Uhr

Teilen:

Mehr Beiträge

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Wohnpflicht von maximal 18 Monaten in der Erstaufnahmeeinrichtung früher beendet werden. Nach § 47 Abs. 1 S. 1 AsylG dürfen Asylsuchende mit minderjährigen Kindern nur

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Asylsuchende in Deutschland dürfen unter bestimmten Voraussetzungen arbeiten, abhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und der Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland. In den ersten drei Monaten des Aufenthalts in Deutschland ist Asylsuchenden

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?  

Artikel 52 und 53 der Istanbul-Konvention verpflichten alle Vertragsstaaten zu kurz- und langfristige Schutzmaßnahmen für Asylsuchende, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind. In Deutschland werden diese Rechte durch das Gewaltschutzgesetz

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Wenn dir ärztliche Hilfe, Heil- oder Hilfsmittel verweigert werden, besteht die Möglichkeit beim Sozialamt Widerspruch einzulegen (§ 4a Nds. AG SGG). Dann muss die Entscheidung noch einmal überprüft werden. Dafür

Anstehende Veranstaltungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche

Ihre Spende für Menschenrechtsarbeit

Heute am 06.12. zählt jede Spende doppelt