IBIS e.V. kritisiert geplante „Hau ab – Gesetze“ gegen Asylsuchende

Am Freitag, den 07. Juni soll im Bundestag im Rahmen des neuen Migrationspaketes über zahlreiche Gesetzesentwürfe, darunter auch das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“, abgestimmt werden.

IBIS – Interkulturelle Arbeitsstelle e.V. positioniert sich deutlich gegen die Gesetzesänderungen. Die geplante umfangreiche Ausweitung der Abschiebehaft und die Einführung einer „Duldung light“ sowie die vorgesehenen Leistungskürzungen sind untragbar und in Teilen verfassungswidrig! Die seit wenigen Tagen vorliegenden Änderungen, darunter besonders die Wohnverpflichtung von 18 Monaten in den Aufnahmeeinrichtungen, sind ebenfalls völlig inakzeptabel. Sie bedeuten gravierende soziale Schlechterstellungen für die Betroffenen und zeigen eine besorgniserregende Entwicklung entgegen einem humanitären gesellschaftlichen Umgang mit Geflüchteten.

Wir schließen uns der Kritik an, welche zahlreiche Anwalts- und Richtervereinigungen, Kinderrechts-, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen nun erneut in einem offenen Brief vom 02. Juni formuliert haben: Offener-Brief-Geordnete-Rückkehr-Gesetz

Wir fordern die Bundestagsabgeordneten dazu auf, gegen diese Gesetzesänderungen zu stimmen. Diese Gesetze würden erhebliche Einschnitte in die Lebenschancen der Geflüchteten bringen und sie institutionell diskriminieren. Wir sehen die Auswirkungen der restriktiven Asylpolitik bei unseren Klient_innen jeden Tag in der Beratungsarbeit. Sie haben schon jetzt gravierende psychische und soziale Folgen für die Geflüchteten.

Statt Möglichkeiten der Teilhabe auszubauen und ein Signal für eine offene, tolerante und sozial gerechte Gesellschaft zu senden, fördern die gesetzlichen Vorhaben die Desintegration Schutzsuchender.

Kein „Hau-ab-Gesetz“ gegen Geflüchtete! Für eine solidarische und sozial gerechte Gesellschaft!

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