Wusstest du? Savais-tu? Did you know? 

Im Asylverfahren gibt es Befragungen durch das BAMF. Zum einen geht es um den Reiseweg und die Frage, ob Deutschland überhaupt für das Asylverfahren zuständig ist. Zum anderen geht es um die persönlichen Schutzgründe. Asylsuchende haben die Pflicht, in der Anhörung alle “schutzwürdigen Belange” vorzutragen. Das heißt, sie müssen alles erzählen und am besten mit Beweisen belegen, was ihnen passiert ist und einen Schutzzuspruch in Deutschland begründen könnte. Es ist wichtig, eventuelle Nachweise über Bedrohungen oder Gewalt spätestens in der Anhörung auf Asyl vorzulegen. Das kann z.B. eine Drohung per Chatnachricht sein oder ein Zeitungsartikel oder eine Zeugenaussage.

Wer Fragen zum Ablauf des Asylverfahrens hat, kann sich in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Niedersachsen an eine Asylverfahrensberatung wenden. Oder sich anwaltliche Hilfe holen. IBIS e.V. bietet Asylverfahrensberatung in der Erstaufnahmeeinrichtung Oldenburg-Blankenburg an und im Landkreis Friesland in der Notunterkunft in Wangerland-Hohenkirchen.

Teilen:

Mehr Beiträge

Hauptschulabschlusskurs

Der Hauptschulabschlusskurs geht vom 12. August 2024 bis zum 27. Juni 2025. Die Unterrichtszeiten sind montags bis donnerstags 8.15-14.00 Uhr und freitags 8.15-13.00 Uhr. Was bietet der Hauptschulabschluss-Kurs bei IBIS

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Informationen über die Anhörung (Interview) im Asylverfahren gibt es in diesem Video. In den Erstaufnahmeeinrichtungen in Niedersachsen gibt es Asylverfahrensberatung. Diese berät zu den Themen: Ablauf des Asylverfahrens, Rechte in

„Vielfalt vereint“

Am Mittwoch den 17. April war bei IBIS e.V. der Fotograf Johannes Bichmann für sein Projekt „Vielfalt vereint“ zu Gast. Es ging darum, „Gesicht zu zeigen“ – für Demokratie und

Anstehende Veranstaltungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche