Stellungnahme zur Schließung von respact

Als interkulturelle Arbeitsstelle bedauern wir sehr, dass die Beratungsstelle respact zum 30. Juni geschlossen werden soll. Es ist unabdingbar notwendig ausreichende Beratungskapazitäten für die Opfer rechter Gewalt zur Verfügung zu stellen. Nicht erst seit den Morden in Hanau ist klar, dass Gewalt und Rechtsextremismus Teil dieser Gesellschaft sind und dass wir alles unternehmen müssen, damit dieser Teil nicht die Oberhand gewinnt.

Es muss alles getan werden, um ein breites politisches Engagement gegen den Hass zu etablieren bzw. zu erhalten. Außerdem muss eine flächendeckende Beratungsstruktur für Personen, die rechte Gewalt und Diskriminierung erfahren haben, aufgebaut werden, um diese angemessen zu unterstützen.

Beratungsangebote müssen ausgebaut statt zurückgefahren werden. Der Bedarf ist nach wie vor hoch. Es ist zu befürchten, dass dieser sogar noch steigen wird. Es wäre daher wichtig, mehr Beratungsangebote zu schaffen; die flächendeckend und niedrigschwellig arbeiten. Damit erhalten Menschen, die aufgrund rechter Gewalt und Hass traumatisiert sind, Rückhalt und eine wichtige Unterstützung. Ohne zivilgesellschaftliche Angebote ist dies in der Praxis häufig nicht gegeben.

Wir fordern daher mehr Mittel für Beratung und andere Unterstützungsangebote gegen rechte Gewalt, Hasskriminalität und diskriminierende Strukturen sowie ein klares Bekenntnis zu Demokratie und Menschenrechten. Wir erleben zunehmende Ressentiments gegenüber Geflüchteten. Eine restriktive Asylpolitik ist da nicht hilfreich und verschärft die Zweifel an staatlichen Schutzmaßnahmen in Betroffenengruppen.

Es muss auf allen Ebenen und in unterschiedlichsten Bereichen der Gesellschaft deutlich werden, dass die Unterstützung für Personen, die Opfer rechter Gewalt geworden sind, oberste Priorität hat. Die geschieht unter anderem durch eine Weiterführung von gezielten Beratungsangeboten von eingeführten Trägern, die sich gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus engagieren und dadurch bei den Zielgruppen Vertrauen genießen.

Teilen:

Mehr Beiträge

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Das BAMF stellt in seinem Konzept zur “Identifizierung vulnerabler Personen im Asylverfahren” fest: Im Sinne von Artikel 21 der Aufnahmerichtlinie “ist die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe, einschließlich erforderlichenfalls einer

Hauptschulabschlusskurs

Der Hauptschulabschlusskurs geht vom 12. August 2024 bis zum 27. Juni 2025. Die Unterrichtszeiten sind montags bis donnerstags 8.15-14.00 Uhr und freitags 8.15-13.00 Uhr. Was bietet der Hauptschulabschluss-Kurs bei IBIS

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Informationen über die Anhörung (Interview) im Asylverfahren gibt es in diesem Video. In den Erstaufnahmeeinrichtungen in Niedersachsen gibt es Asylverfahrensberatung. Diese berät zu den Themen: Ablauf des Asylverfahrens, Rechte in

„Vielfalt vereint“

Am Mittwoch den 17. April war bei IBIS e.V. der Fotograf Johannes Bichmann für sein Projekt „Vielfalt vereint“ zu Gast. Es ging darum, „Gesicht zu zeigen“ – für Demokratie und

Anstehende Veranstaltungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche