Neujahrsempfang der UNO – Flüchtlingshilfe

Am Donnerstag, den 19. Januar 2017, findet um 18:30 Uhr im Café IBIS in Oldenburg der Neujahrsempfang der UNO-Flüchtlingshilfe statt. Bereits zum zehnten Mal lädt Prof. Dr. Reinhold Friedl, Leiter der UNO-Flüchtlingshilfe für Norddeutschland, zu der traditionellen Veranstaltung ein.

Auch in diesem Jahr steht der Empfang thematisch im Zusammenhang mit Aspekten der Weltflüchtlingsproblematik und den Vereinten Nationen. Ehrengast ist Khadra Sufi, die 1980 in Mogadischu, der Hauptstadt von Somalia, geboren wurde. Ihre ersten Lebensjahre verbringt die Tochter eines somalischen Diplomaten im Jemen, in Sambia, Saudi-Arabien und der ehemaligen DDR. Im Alter von acht Jahren kehrt sie mit ihrer Familie nach Somalia zurück und wird nach Ausbruch des blutigen Bürgerkriegs durchs ganze Land verfolgt. Über Kenia und Ägypten gelingt ihr die dramatische Flucht nach Deutschland, verbunden mit Verlust des Ansehens, Absturz in Armut und Androhung der Abschiebung. Khadra Sufi erzählt von ihrem Lebens- und Fluchtschicksal, das sie in dem Bestseller „Das Mädchen, das nicht weinen durfte“ beschrieben hat. Heute wohnt sie in Hamburg und ist TV-Moderatorin, Autorin sowie Gründerin einer Modelinie.

Nach einem Grußwort von Uwe Erbel, Geschäftsführer der Interkulturellen Arbeitsstelle IBIS e.V., leitet Friedl mit einem kurzen Überblick über die aktuelle Weltflüchtlingssituation in die Thematik ein.

Im Anschluss an Khadra Sufis Bericht präsentieren junge Flüchtlinge einige Szenen aus dem Theaterstück „Heimat ist kein Land“. Das Theaterstück wurde von jugendlichen Flüchtlingen entwickelt. Es ist Bestandteil des mehrjährigen Projektes „Meine Geschichte, deine Geschichte, unsere Geschichte – Flucht, Migration, Shoah“, das vom Bundes-ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gefördert wird.

Nach diesen Beiträgen wird es bei Suppe und Getränken Gelegenheit zu Gesprächen geben. „Interessierte Gäste sind herzlich eingeladen“, so Friedl.

 

LogoUNOFluechtlingshilfe

Teilen:

Mehr Beiträge

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

In Deutschland gibt es das “Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz” (AGG). Das wird oft auch Antidiskriminierungsgesetz genannt. Dort steht, welche Ungleichbehandlung in Deutschland rechtlich verboten ist. Mehr Informationen gibt es zum Beispiel beim

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Laut EU-Richtlinien muss Deutschland im Aufnahme- und Asylsystem auf die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderung achten. Sie gelten als besonders schutzbedürftig. Daraus ergeben sich bestimmte Rechte innerhalb des Asylverfahrens.

Wusstest du? Savais-tu? Did you know? 

In EU-Vorgaben ist festgehalten, dass Menschen mit besonderen Schutzbedarfen spezielle Rechte im Aufnahme- und Asylsystem haben sollen. Deutschland muss diese Vorgabe einhalten. Besonders schutzbedürftige Asylsuchende umfassen – das ist aber

Wusstest du? Savais-tu? Did you know?

Die Anhörung auf Asyl (“Interview”) findet beim BAMF statt. Das BAMF ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Ein Anhörer oder eine Anhörerin stellt Fragen zu den Gründen der Flucht.

Anstehende Veranstaltungen

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Suche

Suche