IBIS e.V. unterstützt den Aufruf des Bündnisses Ezidischer Vereine für den Abschiebestopp. In der Stellungnahme des Bündnisses wird die Abschiebung von Ezid_innen in den Irak verurteilt. Sie weist auf die zahlreichen Gründe, die gegen eine Abschiebung sprechen, hin und führt Alternativen für eine Abschiebung auf. Wir veröffentlichen die Pressemitteilung im Folgenden in Teilen:
Seit einigen Wochen werden Ezidinnen und Eziden, die bislang im Besitz einer Duldung waren, systematisch in den Irak abgeschoben. Seit einer Entscheidung des OVG Lüneburg vom 30.07.2019 (Az.: 9 LB 133/19) erhalten Ezidinnen und Eziden aus dem Bezirk Shingal (Sindschar) im Nordirak, von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, kaum einen asylrechtlichen Schutzstatus. Nach unseren Erkenntnissen sind etwa 20.000 Personen hiervon betroffen. Es handelt sich um Menschen, die wegen des seit August 2014 an ihnen verübten Genozids geflohen sind und in Deutschland eine neue Heimat gefunden haben. Ihnen droht im Falle einer Rückführung in den Nordirak eine hohe Verfolgungsgefahr aus einem einzigen Grund, weil sie Eziden sind.
Anders als in dem o. g. OVG-Urteil behauptet und aktuell vom Auswärtigen Amt verlautbart, ist eine sichere Rückkehr für Ezidinnen und Eziden in den Irak derzeit unmöglich. Die Region Shingal ist immer wieder Ziel von Luftangriffen der türkischen Luftwaffe. Der Iran sowie verschiedene Milizen versuchen ebenso die Oberhand über die geostrategisch wichtige Region zu gewinnen, wie die kurdische Regionalregierung im Norden des Landes und die Zentralregierung in Bagdad. Die Zivilbevölkerung gerät zwischen die
Fronten. Eine Rückkehr setzt die Ezidinnen und Eziden aus sicherheitspolitischen und infrastrukturellen Gegebenheiten einem hohen Verfolgungsrisiko aus. Ähnlich bedrohlich ist die Situation für sie in der
Region Sheikhan (Scheichan). Das ist der Grund, weswegen hunderttausende Ezidinnen und Eziden in den maroden Flüchtlingslagern im Nordirak ausharren. Der militärisch bereits als geschlagen geglaubte Islamische Staat (IS) verübt nach wie vor Terrorattacken im Norden und Süden des Iraks, aber auch in Syrien.
Uns liegen übereinstimmende Berichte über gezielte Tötungen von Ezidinnen und Eziden im Nordirak durch extremistische Islamisten vor. Allein die Perspektive, in diese unsichere Herkunftsregion zurückgeführt zu werden, erhöht die Gefahr von sogenannten Flashbacks bei den traumatisierten Genozidopfern und erhöht die Gefahr von Suiziden. Im Zentralirak haben die Mittäter des IS kaum Bestrafung zu befürchten. Die ehemaligen Nachbarn der Ezidinnen und Eziden, früher häufig Mittäter, leben weiterhin unbehelligt neben den wenigen Rückkehrern und bedrohen sie. Ernsthaften Schutz bietet die Zentralregierung nicht. Sie unterstützt sogar die Ansiedlung arabischer Stämme. (…)
Die Rückführung dieser betroffenen Personengruppe ist auch integrationspolitisch verfehlt. Betroffen sind vor allem berufstätige junge Männer oder Schulgänger sowie Senioren, deren gesamte Familie entweder verstorben ist oder einen Aufenthalt in Deutschland genießt. Die bisherigen beachtlichen Integrationserfolge, insbesondere bei den jungen Ezidinnen und Eziden, werden dadurch schlagartig zunichte gemacht. Das jetzige Vorgehen der Ausländerbehörden läuft auch der gesetzgeberischen Entwicklung im Asylrecht zuwider, weil integrationswillige Personen zuerst über das Chancenaufenthaltsrecht die Möglichkeit eines Aufenthaltstitels nach §104c AufenthG und später durch weitere Schritte eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive erhalten sollen. Gerade die seit Jahren geduldeten
Ezidinnen und Eziden zeigen Erfolge bei der wirtschaftlichen und sozialen Integration.
Die Abschiebung von integrierten Ezidinnen und Eziden entspricht schließlich auch nicht der fraktionsübergreifenden Anerkennung des Genozids an den Ezidinnen und Eziden durch den Deutschen Bundestag im Januar dieses Jahres. Die Bundesaußenministerin Annalena Baerbock unterstrich dabei, die
Anerkennung des Völkermordes sei nicht nur eine parlamentarische. Der Beschluss stehe stellvertretend für das ganze Land. Deutschland als Gesellschaft erkenne den Genozid an.
Gerade vor diesem Hintergrund erwartet die ezidische Gemeinschaft, dass Deutschland sich schützend vor die Genozidopfer stellt und sie nicht in eine unsichere und gefahrbringende Zukunft abschiebt. Eine Verantwortung trägt Deutschland auch als Vertragsstaat der UN-Genozidkonvention. Trotz der internationalen (Wirtschafts-)Hilfen, die insbesondere auch von der Bundesrepublik Deutschland gewährt wurden, hat der irakische Staat die Situation der Ezidinnen und Eziden weder politisch noch sozioökonomisch richtungsweisend verbessert. Deswegen ist eine dauerhafte Rückkehr in die
Dörfer in Shingal ausgeschlossen. Die ezidische Gemeinschaft ist seit den Gastarbeiter-Anwerbeabkommen und damit seit vielen Jahrzehnten Teil der deutschen Gesellschaft. Wir verstehen daher das Bemühen der
Bundesregierung um eine effektivere und schnellere Abschiebung von Menschen ohne Bleiberecht. Ohne Differenzierung kann und sollte das aber nicht vonstattengehen. Eine systematische Abschiebung von bereits integrierten Menschen, denen noch dazu Gefahr für Leib und Leben im Falle einer Rückführung droht, kann nicht im Sinne unserer Gesellschaft sein und entspricht auch nicht unserer besonderen Verantwortung, Völkermorden und deren Folgen wirksam zu begegnen.