Spenden über Bussgelder

Wenn Sie als Strafrichter_in oder Staatsanwa(e)lt_in  IBIS e.V. bei der Zuweisung von Bußgeldern berücksichtigen, unterstützen Sie damit das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft, unseren Einsatz für Menschenrechte und die gelingende Integration von Geflüchteten in Oldenburg.

IBIS – Interkulturelle Arbeitsstelle für Forschung, Dokumentation, Bildung und Beratung e.V.

  •     ist als gemeinnütziger Verein anerkannt
  •     ist zertifiziert nach ISO 9001 und AZWV
  •     ist eingetragen in die Bußgeldliste (ab Sommer 2015)
  •     informiert Gerichte und Staatsanwaltschaften fristgerecht darüber, ob die Auflage erfüllt wurde
  •     informiert die Gerichte und Staatsanwaltschaften jedes Jahr über alle eingegangenen Bußgelder des Vorjahres
  •     stellt für Bußgelder keine Spendenbescheinigungen aus.

Die Zuweisungen von Geldauflagen sind ein Zeichen für Ihr Vertrauen in unsere Arbeit. Dafür danken wir Ihnen!

Inforamtion

Informationen für Zahlungspflichtige

Sie müssen ein Bußgeld an IBIS- Interkulturelle Arbeitsstelle e.V. zahlen? Dann danken wir Ihnen schon jetzt  für Ihre fristgerechte Zahlung.

Nachfolgend einige wichtige Informationen für Sie:

IBIS e.V. darf Ihnen für Ihre Zahlung keine Spendenbescheinigung ausstellen.

Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlungen oder Aufschub der Zahlung verhandeln. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an das Gericht.

Ihre Zahlung wird von uns bestätigt und dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.

Ihre Bußgeldzahlung trägt dazu bei, dass wir uns weiterhin für das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft einsetzen können.

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